Meinungs- und Schreibefreiheit im Internet - Die große Freiheit im Netz?

 

Immer wieder gibt es regelrechte Hasstiraden im weltweiten Netz. Im Schutz der Anonymität werden Menschen zum Teil auf das Übelste beschimpft, ja sogar bedroht. Zum Teil sogar auf unerträgliche Art und Weise. Viele Provider und Netzbetreiber – auch in Südtirol - lassen den Unfug zu und greifen nicht ein, wo es sowohl der gesunde Menschenverstand als auch das Gesetz gebieten würde. Insofern stellt sich die Frage, was man im Netz tun darf und was nicht. Ungehemmte Meinungs- und Schreibefreiheit gegen wahrheitsgetreue Seriosität im Netz. Doch wo liegen die Grenzen des Erlaubten?

  PRO

 Pro 16

Armin Mutschlechner

Blogger

 

 CONTRA

 Contra 16

Dr. Daniel Ellecosta

Rechtsanwalt

 

Wir haben von der Verfassung ein verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit, das uns große Spielräume lässt. Dieses Recht ist in einem langen Prozess der Demokratisierung gewachsen. Hingegen die Neuen Medien sind jung, und wir müssen erst damit umgehen lernen. Viele sind im Glauben, dass das Internet ein gesetzesfreier und anonymer Raum ist. Weit gefehlt, es ist ein öffentlicher Raum. Es gelten die Spielregeln des zivilen Zusammenlebens. Daher warte ich auch nicht mit einer uneingeschränkten PRO-Position auf.

Ein Posting in einem Internet-Forum ist nämlich vergleichbar mit einem Leserbrief in der Zeitung. Wer stellt sich schon nach der Sonntagsmesse auf den Kirchplatz und beschimpft Mitmenschen? Im Netz habe ich hundertfach Hass-Postings gelesen. Ich stelle diese mitunter auf meinen Blog an den Pranger, mit Namen und Quellangabe. 

Viel zur Sensibilisierung könnten Internetmedien selbst beitragen, wenn diese die Kommentarforen adäquat moderieren würden und Menschen sich nicht hinter Nicknames verstecken dürften. Kommentare unter der Gürtellinie bedeuten aber Klicks für Provider und Internetmedien, was die Werbeeinnahmen hochschraubt. 

Das Internet hat für mich viel Positives, wenn ich zum Beispiel an den Arabischen Frühling (2010) denke. Diesen hätte es ohne Blogger und Smartphones in dieser Form nicht gegeben. Was meine Äußerungen im Netz betreffen, so veröffentliche ich auf meinem Blog, auf facebook, twitter und Co. nur das, was ich verbal auch öffentlich sagen würde. Hierzu meinte ein Bekannter, „du nimmst dir aber auch keine Blatt vor dem Mund“. Ja, aber im Bewusstsein, dass der Überbringer einer Botschaft manchmal der „tintge“ ist. Wer Grenzen einhält, soll im Internet sich frei äußern dürfen. Aber mit Respekt vor den Freiheiten der Mitmenschen, und ohne deren Rechte zu verletzten.

 

 

Die Meinungsfreiheit ist eine der Säulen der Demokratie. Dieses Grundrecht ist in Art. 21 der italienischen Verfassung verankert: „Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern.“ Gerade im Internet wird das Wort „Meinungsfreiheit“ aber oft falsch verstanden, denn: “Meinungsfreiheit” ist nicht gleichbedeutend mit “Ich darf alles sagen, was ich will“.

Die Meinungsfreiheit ist zwar ein Grundrecht, findet jedoch auch seine Schranken sowohl in der Verfassung, als auch in ordentlichen Gesetzen. Zu den allgemeinen Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit zählen beispielsweise der Verstoß gegen die Sittlichkeit (im Sinne von allgemeinem Schamgefühl), der Verstoß gegen die Ehre oder das Ansehen einer Person. 

Auch das Strafgesetzbuch sieht z. B. die Straftaten der Rufschädigung und der Beleidigung vor, weswegen der Meinungsfreiheit hier ebenso Schranken gesetzt sind. Eine Meinungsäußerung darf auch nicht eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen (denken wir z.B. an eine Anstiftung zu Straftaten). Auch im Bereich des Zivilrechts kann das Grundrecht auf Meinungsäußerung Grenzen erfahren. So kann z. B. das Schlechtreden einer Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten als unlauterer Wettbewerb gelten und zu Schadenersatzforderungen führen. 

In den letzten Jahren hat der Kassationsgerichtshof mehrmals bestätigt, dass die Straftaten der Rufschädigung und der Beleidigung auch im Internet begangen werden können. Erst kürzlich (Juni 2015) hat der Kassationsgerichtshof bestätigt, dass ein „Post“ auf Facebook - worin einer Person übelst nachgeredet wurde – sogar eine erschwerte Rufschädigung darstellt. Meinungsäußerungen im Internet unterliegen somit allen von der Rechtsordnung gesetzten Grenzen.

 


 

 

Zusätzliche Informationen

Diese Seite verwendet Cookies!

Durch die Nutzung der Website stimmen Sie zu, dass Cookies gespeichert werden. Mehr darüber

Ich verstehe