Da weiß offenbar die linke Hand nicht was die rechte tut. Die Agentur für Einnahmen aus Bozen hat im Jahr 2012 ein Rechtsgutachten erstellt, demzufolge „Stipendien für Forschungsdoktorate“ nicht besteuert werden müssen. Drei Jahre später hat der römische Ableger derselben staatlichen Institution genau das Gegenteil festgelegt und will nun von den Studenten Steuern eintreiben. Auch viele Pustertaler Studenten sind betroffen, wie der PZ zugetragen wurde.

Nicht zum ersten Mal wird durch derartige Vorgehensweisen eine eklatante Rechtsunsicherheit geschaffen. Allerdings hätte auch der Gesetzgeber die Möglichkeit á priori zu definieren, dass derartige Zuwendungen und auch Sozialleistungen nicht als Teil des Einkommens zu erklären sind. Ähnlich wie einer Spesenvergütung in der Privatwirtschaft. Insofern stellt sich schon die Frage, warum das verabsäumt wurde. Die öffentlichen Ämter wenden nämlich Gesetze an, die ja von den Politikern selbst stammen. Also den Gesetzes- und Normendschungel mal ordentlich aufräumen!    

Reinhard Weger

 

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